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print(out)
André Klinger
Tel. 0211.580 680 7
Fax 0211.580 680 9
Mobil 0179.3974199
kontakt@print-out.info
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Impressum |
Datenschutz
Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen
Von print(out), André Klinger, Vogelsanger Weg 39, 40470 Düsseldorf
I. Geltungsbereich und Vertragsabschluss
Die nachstehenden Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten für alle durch die Firma print(out),
André Klinger erbrachten Dienst- und Lieferleistungen. Art und Umfang der Leistung werden durch die
schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt. Der Vertrag kommt erst durch diese schriftliche
Auftragsbestätigung zustande.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden werden nur
durch eine schriftliche Bestätigung der Firma print(out), André Klinger zwischen den Vertragsparteien
wirksam.
Besteller, die in fremden Namen Aufträge erteilen, haften gesamtschuldnerisch für alle
Verbindlichkeiten, die mit der Beauftragung in Verbindung stehen.
Für print(out), André Klinger sind abweichende Bedingungen des Bestellers auch dann unverbindlich,
wenn nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Alle Änderungen bedürfen einer schriftlichen Genehmigung.
II. Abnahme
Nach Durchführung der Arbeiten hat der Besteller auf Verlangen der Firma print(out), André Klinger eine
schriftliche Bestätigung über die vertragsgemäße Ausführung und Fertigstellung der Arbeiten zu erteilen.
Mit der schriftlichen Bestätigung des Bestellers bzw. durch die Ingebrauchnahme gilt die vertraglich
vereinbarte Leistung als erfüllt. Im Übrigen ist die Leistung nach den gesetzlichen Bestimmungen
abzunehmen.
III. Preise, Zahlungsbedingungen, Rechnungsstellung und Verzug
Die Vergütung wird mit der Abnahme fällig. Die in Rechnung gestellten Beträge sind, soweit nichts
anderes vereinbart wird, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Sollte ein
Skonto vereinbart worden sein, bezieht sich dieser nicht auf Porto, Fracht oder sonstige
Versandkosten.
Die Preise gelten ab Standort der Firma print(out), André Klinger. Sie enthalten keine Kosten für
Fracht, Einfuhr, Nebenabgaben, Verpackung und auch keine Mehrwertsteuer. Alle Preise werden in EURO
vereinbart. Verpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Die zwischen den Vertragsparteien
vereinbarten Preise basieren auf den zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung herrschenden
Kostenfaktoren. Ändern sich diese, kann die Firma print(out), André Klinger eine Anpassung der Preise
an die veränderten Kosten verlangen. Bei Anschlussaufträgen ist die Firma print(out), André Klinger,
sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist, nicht an vorhergehende Preise gebunden, sie
kann vielmehr nach § 316 BGB einen angemessenen Preis selbst bestimmen.
Die Firma print(out), André Klinger behält sich bei außergewöhnlichen Vorleistungen vor, eine
Vorauszahlung zu verlangen.
Die vereinbarten Preise stehen unter dem Vorbehalt, dass die Auftragsdaten nach Bearbeitungsbeginn
unverändert bleiben. Änderungen, die im Nachhinein vom Kunden getätigt werden - einschließlich eines
dadurch verursachten Maschinenstillstandes - werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Wird
print(out), André Klinger beauftragt, wegen geringfügiger Farb- oder sonstiger Abweichungen
Wiederholungen von Probedrucken durchzuführen, wird auch dies als Änderung angesehen und in Rechnung
gestellt. Datenübertragungen, Entwürfe, DTP Arbeiten, Probeandrucke, Druckvorarbeiten und Änderungen
vom Kunden gelieferter Daten, werden vom Besteller bezahlt.
Fehldrucke, die in Folge inkorrekter oder nicht vollständiger Daten entstehen, werden dem Besteller
Rechnung gestellt. Die Firma print (out), André Klinger verpflichtet sich, den Besteller über
absehbare Fehler und Hindernisse zu informieren.
Bei nicht fristgerechter Zahlung kommt der Käufer mit der ersten Mahnung in Verzug. Im Verzugsfall
werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der
Deutschen Bundesbank fällig.
Mit dem Verzug wird der gesamte Betrag aus dem Werkvertrag sofort fällig. Spesen und Auslagen für
die Hingabe von Wechseln und Schecks gehen zu Lasten des Auftraggebers. Nichteinhaltung der
Zahlungsbedingungen oder Umstände, die der Firma print(out), André Klinger nach dem jeweiligen
Abschluss bekannt werden und geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners zu mindern,
haben die Fälligkeit aller Forderungen der Firma print(out), André Klinger zur Folge und berechtigen
diese, auch ausstehende Lieferungen bzw. vertragliche Leistungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen
sowie nach angemessener Zahlungsfrist vom Vertrage zurückzutreten oder unter Ablehnung der Lieferung
bzw. sonstigen vertraglichen Leistungen Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. Im Übrigen
gelten für den Verzugsfall die gesetzlichen Bestimmungen.
Den Vertragspartnern ist es nicht gestattet, mit einer Forderung gegen print(out), André Klinger
aufzurechnen, es sei denn es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte
Forderungen.
IV. Kündigung und Rücktritt
Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der
Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend machen, 10% des vereinbarten Preises für
die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und entgangenen Gewinn fordern. Die Firma
print(out), André Klinger ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn aufgrund von höherer
Gewalt oder aufgrund von nicht vorhersehbaren und nicht von print(out), André Klinger zu vertretenden,
durch zumutbare Aufwendungen nicht zu überwindenden Umständen nicht nur vorübergehende
Leistungshindernisse auftreten.
Die Firma print(out), André Klinger ist bei Verschlechterungen der wirtschaftlichen Verhältnisse des
Kunden, die zu einer Gefährdung des Leistungsanspruchs führen, zum Rücktritt berechtigt.
V. Lieferfristen, Eigentumsvorbehalt
Die Lieferfrist beginnt nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen
sowie Daten. Ist als Lieferfrist ein bestimmter Tag, eine bestimmte Woche oder ein bestimmter Monat
genannt, verlängert sich die Lieferfrist um den Zeitraum, der zwischen dem Vertragsabschluß und dem
Zeitpunkt liegt, zu welchem der Firma print(out), André Klinger die von dem Besteller zur Verfügung
gestellten Daten etc. Übermittelt werden. Ereignisse höherer Gewalt oder Lieferverzögerungen durch die
Unterlieferanten der Firma print(out), André Klinger verlängern die Lieferzeit um die Dauer des Vorliegens
dieser Behinderung. Dauert die Verzögerung mehr als sechs Monate, können die Vertragsparteien vom Vertrag
zurücktreten. Als höhere Gewalt gelten auch behördliche Eingriffe, Energieversorgungs- und
Rohstoffschwierigkeiten, Streiks, Aussperrungen, Unfälle, unvorhergesehene Fertigungs- bzw.
Lieferschwierigkeiten und alle sonstigen Vorkommnisse, die eine Vertragserfüllung ohne ein Verschulden der
Firma print(out), André Klinger wesentlich erschweren oder unmöglich machen.
Die Firma print(out), André Klinger behält sich bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher ihr gegen den
Auftraggeber aus den genannten Geschäftsverbindungen zustehenden Ansprüche das Eigentum an den
Liefergegenständen vor.
Pfändungen und andere Gefährdungen des Eigentums der Firma print(out), André Klinger und der Forderungen
der Firma print(out), André Klinger sind dieser unverzöglich anzuzeigen; die Kosten der Interventionen
trägt der Besteller.
Grundsätzlich erfolgt der Versand unfrei und auf Gefahr des Bestellers. Auf schriftliches Verlangen des
Bestellers werden Lieferungen bzw. sonstige Gegenstände zu Lasten des Bestellers gegen Bruch-, Transport-
und Feuerschaden versichert. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung bzw. Versendung spätestens mit
der Anzeige der Versandbereitschaft oder dann, wenn die Lieferung bzw. Versendung die Firma print(out),
André Klinger verlässt, auf den Besteller über.
Wenn eine Abholung durch den Auftraggeber ausgemacht ist, sind wir nicht verpflichtet, die Berechtigung des
Abholers zu überprüfen. Der Kunde kann aus der Aushändigung der Ware an einen Nichtberechtigten keine
Rechtsanspräche geltend machen. Auch ein Transport durch unsere Mitarbeiter bzw. mit unseren Fahrzeugen
erfolgt auf Gefahr des Bestellers.
VI. Eigentums- und Urheberrecht
Mit der Auftragserteilung versichert der Besteller, dass er sämtliche Rechte an der Nutzung der
Originalschriften und Bildvorlagen hat. Die Firma print(out), André Klinger prüft nicht die wettbewerbs-
oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit des Auftrages. Wir gehen deshalb davon aus, dass der Auftraggeber
Besitzer der Eigentums- und Urheberrechte, der an uns weitergeleiteten Daten ist und dass die
Auftragserteilung nicht gegen die Rechte Dritter versößt.Sollten bei der Ausführung eines Auftrages dennoch
Rechte Dritter verletzt werden, ist jegliche Haftung durch die Firma print(out), André Klinger
ausgeschlossen. Werden von Dritten Ansprüche gegen die Firma print(out), André Klinger geltend gemacht, hat
der Kunde sämtliche Rechtsverfolgungskosten zu tragen, die der Firma print(out), André Klinger entstehen.
Die Eigentums- und Urheberrechte von Angeboten, Kostenanschlägen, Bildvorlagen o. Ä., die durch die Firma
print(out), André Klinger erstellt werden, werden durch die Weitergabe an den Auftraggeber - auch bei voller
Zahlung des Werklohnes - nicht mit Übertragen. Jede Nachahmung, auch nur von Teilen ist somit unzulässig.
Die zur Verfügung gestellten Daten, wie beispielsweise CDs und Dateien werden nur auf ausdrücklichen Wunsch
des Bestellers und auf dessen Gefahr zu ihm zurückgeschickt. Wünscht der Kunde eine Rücksendung, erfolgt
diese mit der Deutschen Post AG. Sollten durch Verlust, Zerstörung, Feuer, Wassereinbruch, Diebstahl oder
infolge anderer höherer Gewalt Daten zerstört oder abhanden kommen, ist die Haftung der Firma print(out),
André Klinger ausgeschlossen.
Im Kontext der Internetnutzung weisen wir explizit auf die Gefahr durch Viren und Eingriffe Dritter hin. Wir
übernehmen keine Haftung für Schäden, welche darauf beruhen, dass der Auftraggeber über keine aktuelle
Vorsorgemaßnahme, wie z.B. einer Firewall oder eines Virenschutzprogrammes verfügt.
Schadenersatzansprüche für den Verlust von Kundendaten beziehen sich lediglich auf den
Wiederherstellungsaufwand, wenn der Verlust bei einer regelmäßigen und ordnungsgemäßen Datensicherung durch
uns hätte verhindert werden können.
VII. Pflichten des Kunden
Sämtliches Datenmaterial, dass der Kunde zur Weiterverarbeitung an uns liefert, ist uns frei Haus zu liefern.
Der Besteller hat für eine angemessene Beschriftung (Name und Anschrift) der übergebenen Datenträger zu sorgen.
Außerdem hat er vor der Übergabe an print(out), André Klinger eine Sicherungskopie zu erstellen.
Bei Auftragsarbeiten, welche die drucktechnische Widergabe digitaler Daten beinhalten, hat der Auftraggeber
einen farbverbindlichen Ausdruck mitzuliefern.
Da es sich bei angegebenen Formaten um Arbeitsformate handelt, werden sie durch Bearbeitung/Beschnitt kleiner.
Wenn der Besteller ein genaues Maß benötigt, ist dies schriftlich in der Bestellung anzugeben.
Der Auftraggeber muss sich von der Richtigkeit der zur Korrektur / bzw. zur Freilassung zur Verfügung gestellten
Erzeugnissen vergewissern. Mit der Fertigungsreifeerklärung geht die Gefahr etwaiger Fehler auf den Kunden über.
Die Firma print(out), André Klinger ist berechtigt, wenn keine anderen Abmachungen getroffen wurden, die mit der
Bearbeitung des Auftrages verbundenen Daten zwei Wochen nach Abschluss der Fertigstellung des Werkes zu löschen.
Der Besteller verpflichtet sich, bei der Übertragung von digitalen Daten aktuelle Antivirenschutzprogramme zu
verwenden.
Die Datensicherung liegt in der Verantwortung des Bestellers.
VIII. Verarbeitung elektronischer Daten
Alle Auftragsarbeiten, wie z.B. Reproduktionen erfolgen ohne Kontrolle auf Richtigkeit des Inhaltes der zur
Verfügung gestellten Daten. Für deren Inhalte haftet der Besteller. Bei der Anlieferung von digitalen Dateien
zum Ausplotten und Ähnlichem gilt dies ebenso. Stellt print(out), André Klinger einen offensichtlichen Mangel
fest, wird der Besteller unverzüglich informiert.
Werden bei der Auftragsannahme für Reproduktionen, Wiedergabe oder Vervielfültigungen keine spezifischen Daten
über Farbe, Helligkeit oder Kontrast angegeben, so liegt es im Ermessen von print(out), André Klinger, diese
festzulegen.
Die Firma print(out), André Klinger übernimmt keine Haftung für Mängel, die auf Datenübertragungsfehler
zurückzuführen sind.
In Einzelfällen wird dem Besteller der Zugriff auf eine Mailbox bzw. auf einen Server der Firma print(out),
André Klinger gewährleistet. In diesem Fall trägt der Besteller die Verantwortung dafür, dass die Nutzung zum
einen zweckbestimmt
und sachgerecht durchgeführt wird, und zum anderen verpflichtet er sich, dass keine rechtswidrigen Handlungen
durchgeführt werden. Er erkennt die Grundsätze der Datensicherheit und des Datenschutzes an und er teilt print(out),
André Klinger unverzüglich erkennbare Schäden mit.
Die Firma print(out), André Klinger behält sich vor, den Besteller für Schäden, die ihm durch die Nutzung , oder
durch missbräuchliche und rechtswidrige Handlungen in Verbindung mit den Mailboxdiensten oder dem Server entstanden
sind, haftbar zu machen.
Der Besteller erklärt, dass die durch ihn gelieferten Datensätze keine Originale darstellen und dass sich die
Originale in seinem Eigentum befinden. Eine Verpflichtung zur Datensicherung obliegt lediglich dem Besteller.
Wenn der Besteller seiner Verpflichtung der Datensicherung nicht nachkommt und es im Rahmen der Ausführung des
Auftrages zu einem darauf bezogenen Schaden kommt, haftet der Besteller.
Die Firma print(out), André Klinger haftet nicht für Fehler, die durch Konvertierung von Daten entstehen. Der
Besteller hat bei der Bestellung das genaue Datenformat, in welchem die Daten geliefert werden sollen, schriftlich
zu klären.
IX. Reklamationen/Gewährleistung
Für Werkleistungen gewährt die Firma print(out), André Klinger für die Dauer von einem Jahr ab Abnahme bzw.
Ingebrauchnahme, dass die erbrachte Werkleistung nicht mit Mängeln behaftet ist.
Die Haftung der Firma print(out), André Klinger für Schäden ist ausgeschlossen, soweit diese nicht durch grobe
Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz verursacht worden sind. Schäden, welche durch Bekanntwerden von Innovationen des
Bestellers entstanden sind, werden durch die Firma print(out), André Klinger nicht ersetzt.
Für Schäden, welche durch falsche Informationen oder fehlerhafte Produkte von Dritten entstanden sind, wird von der
Firma print(out), André Klinger keine Haftung übernommen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es auch unter größter Sorgfalt zu Differenzen bezogen auf die
Papierqualität, der Tönung oder Sonstiges kommen kann.
Farbstoffe verändern sich mit der Zeit. Aus diesem Grunde übernehmen wir keinen Ersatz für Farb- bzw.
Materialveränderungen, welche durch äußere Einflüsse oder Alter entstanden sind. Die gesetzliche Gewährleistung
wird hiermit hierfür ausdrücklich ausgeschlossen.
Mängelrügen bei Lieferungen oder Leistungen sind unverzüglich schriftlich unter Ergänzung der zu beanstandenden
Arbeit zu erheben. Sind diese Mängelrügen nicht innerhalb von 7 Kalendertagen schriftlich bei uns eingegangen,
gilt die Lieferung bzw. Leistung als genehmigt.
Als Mangel gilt auch das Fehlen solcher Eigenschaften, die ausdrücklich schriftlich zugesichert sind.
Ist die Werkleistung mangelhaft und besteht ein Gewährleistungsanspruch, so verpflichtet sich print(out), André
Klinger zur Nachbesserung oder Neuherstellung. Die Wahl, ob nachgebessert wird oder ob eine Neuherstellung erfolgt,
liegt bei print(out), André Klinger.
Durch Selbstvornahme seitens des Bestellers erlischt jegliche Gewährleistung.
Schlägt eine wiederholte Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung
der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Wäre die Beseitigung des Mangels mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden oder ist sie durch den Besteller ohne
Angabe eines Grundes abgelehnt oder ungebührlich verzögert worden, so entfällt der Nachbesserungsanspruch.
Der Besteller hat nicht das Recht, aufgrund einer Reklamation der Teillieferung den gesamten Auftrag zu beanstanden.
Im Falle unberechtigter Beanstandungen (kein Fehler feststellbar), behalten wir uns vor, die Ware gegen eine
Bearbeitungsgebühr zurückzusenden.
Die Firma print(out), André Klinger haftet nicht für indirekte oder Folgeschäden des Bestellers wie z.B. Ausfall von
Einnahmen, Nutzungsausfall, Energieausfall, Vertragsstrafen, Kapitalkosten oder Kosten der Ersatzbeschaffung.
Mängelrügen entbinden nur dann von der Einhaltung der vereinbarten Zahlungsfrist, wenn die Mängel in einem
Beweissicherungsverfahren nachgewiesen oder von der Firma print(out), André Klinger anerkannt worden sind.
Für Schäden, welche durch virenverseuchte Datenträger entstehen, haftet der Besteller.
Sämtliche Ansprüche auf Gewährleistung erlöschen, wenn die von uns produzierte Ware verändert, unsachgemäß behandelt
oder weiterverarbeitet wurde.
X. Geheimhaltungspflicht/Verschwiegenheitspflicht
Die Firma print(out), André Klinger verpflichtet sich gegenüber ihren Kunden zur Geheimhaltung bezogen auf alle
bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse und Daten. Wir sind von dieser Pflicht auch nach Beendigung der Zusammenarbeit
nicht befreit. Sollte es von unserer Seite nötig sein, dass eine dritte Person zur Erfüllung eines Aufgabenbereiches
hinzugezogen wird, verpflichten wir diese zu der gleichen Sorgfalt.
Gemäß Art. 33 des Bundesdatenschutzgesetzes stimmt der Besteller mit der Auftragsersteilung der elektronischen
Datenerhebung und -verarbeitung zu. Daten, die vom Besteller über das Internet übermittelt werden, können nicht vor
den Zugriffen Dritter gesichert werden.
XI. Teilnichtigkeit/Erfüllungsort/Gerichtsstand
Dieser Vertrag unterliegt dem deutschem Recht.
Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein, sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass die übrigen
Bestimmungen gültig sind. print(out), André Klinger behält sich vor, jederzeit diese allgemeinen Geschäftsbedingungen
zu ändern oder zu ergänzen. In diesem Fall teilt print(out), André Klinger die neue Fassung unter drucktechnischer
Hervorhebung der Änderungen dem Vertragspartner mit und fordert ihn auf, sich binnen einer angemessenen, von
print(out), André Klinger zu setzenden Frist darüber zu erklären, ob die Änderungen als genehmigt gelten. Der
Vertragspartner wird bei der Fristsetzung darauf hingewiesen, daß sein Schweigen insoweit als Einverständniserklärung
gilt.
Erfüllungsort ist der Sitz der Firma print(out), André Klinger.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund dieses Vertrages einschließlich Scheck- und W
echselklagen sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten über das Zustandekommen, die
Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist - soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des Öffentlichen
Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist - Düsseldorf.